
Stand 25. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Werkzeugs TeraWert Screening. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher.
Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
1.1 Anbieter ist Frederic Wegmann, der das Werkzeug unter der Geschäftsbezeichnung TeraWert betreibt. In diesen Bedingungen steht kurz TeraWert. Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.
1.2 TeraWert schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können das Werkzeug nicht nutzen. Mit der Registrierung und mit jeder Buchung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Kunde ist das Unternehmen, das den Vertrag schließt. Nutzer sind die Personen, denen der Kunde einen Zugang gibt. Verwalter ist ein Nutzer, der den Zugang des Kunden verwaltet: Er lädt andere ein, vergibt Rollen und bucht.
1.4 Es gelten nur diese Bedingungen. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TeraWert ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Was Kunde und TeraWert im Einzelfall vereinbaren, geht diesen Bedingungen vor.
2.1 Kostenlose Stufe. Der Kunde gibt auf der Seite der Registrierung den Namen seines Unternehmens, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein, stimmt diesen Bedingungen zu und schickt das Formular ab. TeraWert schickt einen Link an die Adresse. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Link öffnet und das Konto angelegt ist. Meldet sich der Kunde stattdessen über Google oder Apple an und hat er noch kein Konto, kommt der Vertrag mit dieser ersten Anmeldung zustande. Legt TeraWert den Zugang selbst an, kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die Einladung annimmt.
2.2 Bezahlte Stufen bei Buchung im Werkzeug. Der Verwalter wählt im Werkzeug ein Angebot und wird zur Zahlungsseite von Stripe geleitet. Dort sieht er Angebot und Preis, gibt die Angaben zur Zahlung ein und kann alles prüfen und berichtigen, bevor er die Bestellung abschließt. Mit dem Abschluss gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. TeraWert nimmt es an, indem die Stufe freigeschaltet wird.
2.3 Bezahlte Stufen auf Rechnung. TeraWert macht dem Kunden ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde es in Textform annimmt.
2.4 Eine Anfrage zur Freischaltung aus dem Werkzeug ist unverbindlich. Durch sie entsteht kein Vertrag.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch. TeraWert speichert keinen eigenen Vertragstext je Kunde. Die geltende Fassung dieser Bedingungen steht jederzeit auf dieser Seite und lässt sich im Browser speichern und drucken. Die gebuchte Stufe und ihre Laufzeit stehen im Account. Eingaben lassen sich bis zum Absenden eines Formulars im Formular selbst berichtigen.
2.6 Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten zwischen den Parteien nicht.
3.1 TeraWert stellt das Werkzeug über das Internet zur Nutzung im Browser bereit. Es besteht aus zwei Produkten, die einzeln oder zusammen gebucht werden: Netz-Screening und FCA Simulation. Eine Installation beim Kunden und die Überlassung des Programmcodes gehören nicht zur Leistung.
3.2 Die Stufen:
3.3 Was eine Stufe im Einzelnen enthält, zeigt das Werkzeug an der jeweiligen Stelle. Funktionen einer höheren Stufe sind mit einem Schloss gekennzeichnet. Maßgeblich ist der Umfang am Tag der Buchung.
3.4 Zu jeder Stufe gehören 5 Zugänge, wenn nichts anderes vereinbart ist. Weitere Zugänge gibt es nach Vereinbarung gegen Entgelt. Jeder Zugang ist für genau eine Person bestimmt.
3.5 Zum Schutz des Betriebs gelten Grenzen, etwa für Flächenanalysen am Tag, für Abrufe von Flurstücken in der kostenlosen Stufe, für Einladungen und für den Export. Die jeweilige Grenze zeigt das Werkzeug an. Hochgeladene Dateien dürfen höchstens 50 MB groß sein und müssen eine der zugelassenen Dateiarten haben.
3.6 Lange Rechnungen wie die Flächenanalyse oder der Jahreslauf der FCA Simulation laufen als Auftrag in einer Warteschlange. Ihre Dauer hängt von der Auslastung ab. Eine bestimmte Rechenzeit ist nicht geschuldet.
3.7 Nicht zur Leistung gehören Beratung in rechtlichen, steuerlichen und technischen Fragen, Beratung zu Geldanlagen, Anpassungen für einzelne Kunden und Schulungen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4.1 Die kostenlose Stufe ist unentgeltlich. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass sie in einem bestimmten Umfang bestehen bleibt. TeraWert kann sie ändern, einschränken oder einstellen und kündigt das mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an.
4.2 TeraWert kann dem Kunden einen Testzugang zu den bezahlten Stufen geben, in der Regel für 30 Tage. Der Testzugang endet von selbst. Aus ihm wird kein bezahltes Abo, und der Kunde schuldet dafür nichts.
4.3 Meldet sich bei einem Kunden, der nur die kostenlose Stufe nutzt, 180 Tage lang niemand an, darf TeraWert den Zugang und seine Daten löschen. Eine Anmeldung vor der Löschung hebt das auf.
5.1 Die Angaben zum Netz, zu Flächen und zum Markt stammen aus öffentlichen Quellen, darunter die Übertragungsnetzbetreiber, das Marktstammdatenregister, OpenStreetMap und die Kataster der Länder. TeraWert bereitet sie mit Sorgfalt auf. TeraWert schuldet aber nicht, dass die Angaben der Quellen richtig, vollständig und aktuell sind. Sie können veraltet sein oder Lücken haben.
5.2 Aussagen von Netzbetreibern gibt das Werkzeug so wieder, wie sie veröffentlicht sind. Sie sind keine Zusage eines Netzanschlusses. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen Netzbetreibers.
5.3 Flächenanalysen, Belegungspläne und Simulationen sind Modellrechnungen auf der Grundlage von Annahmen. Sie sagen keinen Ertrag zu und ersetzen weder eine Fachplanung noch ein Gutachten noch die Prüfung durch eine Behörde.
5.4 Der Kunde prüft die Ergebnisse selbst oder durch Fachleute, bevor er darauf eine Entscheidung von wirtschaftlicher Tragweite stützt, etwa einen Kauf, eine Pacht, einen Antrag oder eine Investition.
5.5 Quellen und Lizenzen: OpenStreetMap (Open Database License), Marktstammdatenregister und Verwaltungsgrenzen (Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0), Zensus 2022, die amtlichen Liegenschaftskataster der Länder (je nach Land Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 oder Creative Commons Namensnennung) und basemap.de vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0). Gibt der Kunde Karten oder Exporte weiter, lässt er die Quellenangaben darin stehen.
6.1 In den bezahlten Stufen steht das Werkzeug im Jahresmittel zu 98 % zur Verfügung. Gemessen wird am Anschluss des Servers an das Internet.
6.2 Nicht mitgezählt werden Wartungsarbeiten, die TeraWert mindestens 48 Stunden vorher ankündigt, dringende Arbeiten zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit, höhere Gewalt und Störungen, auf die TeraWert keinen Einfluss hat. Dazu gehören Störungen im Internet, an Geräten des Kunden und bei fremden Diensten, von denen das Werkzeug Kartenbilder, Daten oder Zahlungen bezieht.
6.3 Den Stand des Betriebs zeigt die Seite Status.
6.4 Für die kostenlose Stufe und den Testzugang sagt TeraWert keine Verfügbarkeit zu.
7.1 Der Kunde macht wahre Angaben und hält die E-Mail-Adresse seines Verwalters aktuell. An diese Adresse richtet TeraWert Mitteilungen zum Vertrag.
7.2 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Nutzer ihre Zugangsdaten geheim halten und Zugänge nicht teilen. Vermutet er einen Missbrauch, meldet er das sofort. Das Verhalten seiner Nutzer muss sich der Kunde zurechnen lassen wie eigenes.
7.3 Der Kunde und seine Nutzer dürfen nicht:
7.4 Daten, auf die der Kunde angewiesen ist, sichert er in angemessenen Abständen selbst über den Export.
7.5 Verletzt der Kunde diese Bedingungen schuldhaft und machen Dritte deshalb Ansprüche gegen TeraWert geltend, stellt der Kunde TeraWert davon frei. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
8.1 Alles, was der Kunde und seine Nutzer eingeben und hochladen, bleibt Sache des Kunden. TeraWert darf diese Inhalte nur so weit speichern, sichern und verarbeiten, wie es für die Leistung nötig ist.
8.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er seine Inhalte speichern darf. Das gilt für Rechte an Dokumenten und für personenbezogene Daten Dritter, etwa von Eigentümern. Für solche Daten braucht der Kunde eine Rechtsgrundlage, und er informiert die Betroffenen selbst. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, etwa zur Gesundheit, speichert der Kunde nicht im Werkzeug.
8.3 Das Werkzeug prüft beim Hochladen Dateiart und Größe. Darüber hinaus prüft TeraWert Inhalte des Kunden nicht von sich aus.
8.4 Wer einen Inhalt im Werkzeug für rechtswidrig hält, meldet ihn per E-Mail an die Kontaktstelle im Impressum. Die Meldung nennt, wo der Inhalt liegt, warum er rechtswidrig sein soll, und Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person. TeraWert bestätigt den Eingang, prüft die Meldung zügig und teilt der meldenden Person die Entscheidung und die möglichen Rechtsbehelfe mit.
8.5 Ist ein Inhalt rechtswidrig oder verstößt er gegen diese Bedingungen, kann TeraWert ihn sperren oder entfernen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann TeraWert den Zugang nach Abschnitt 14 sperren. Jede dieser Entscheidungen trifft ein Mensch. TeraWert teilt sie dem Kunden spätestens mit ihrem Beginn mit und begründet sie: mit den Tatsachen, mit der Klausel oder dem Gesetz, auf das sie sich stützt, und mit dem Hinweis auf die Rechtsbehelfe.
8.6 Ist der Kunde oder die meldende Person mit einer Entscheidung nicht einverstanden, genügt eine E-Mail an die Kontaktstelle. TeraWert prüft die Entscheidung dann erneut. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
9.1 Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, das Werkzeug im Umfang seiner Stufe und seiner Zugänge für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Nutzer müssen zum Unternehmen des Kunden gehören oder in seinem Auftrag arbeiten.
9.2 Ergebnisse wie Steckbriefe, Karten, Grafiken, Berichte und Exporte darf der Kunde für seine Projekte nutzen und an Geschäftspartner, Eigentümer, Behörden, Netzbetreiber und Geldgeber weitergeben. Er darf sie nicht als eigenes Datenprodukt vertreiben.
9.3 Alle Rechte am Werkzeug, an der Aufbereitung der Daten und an der Datenbank bleiben bei TeraWert und bei den Quellen. Der Kunde darf das Werkzeug nicht zurückentwickeln, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt.
10.1 Es gelten die Preise aus dem Angebot von TeraWert oder aus der Anzeige bei der Buchung. Alle Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
10.2 Abgerechnet wird im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum, also für einen Monat oder ein Jahr.
10.3 Bei Buchung im Werkzeug zahlt der Kunde über Stripe per SEPA-Lastschrift oder mit Karte. Das Entgelt wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eingezogen. Rechnungen und Zahlungsart findet der Verwalter im Kundenportal von Stripe, das er aus dem Account erreicht.
10.4 Bei einem Abo auf Rechnung zahlt der Kunde innerhalb der Frist, die auf der Rechnung steht. Steht dort keine, zahlt er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung.
10.5 Schlägt eine Abbuchung fehl oder zahlt der Kunde eine Rechnung nicht bei Fälligkeit, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Pauschale. Ist das Entgelt 14 Tage nach der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung oder nach Fälligkeit noch offen, darf TeraWert die bezahlten Stufen sperren, bis gezahlt ist. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen. Die Daten des Kunden und der Export bleiben während der Sperre erhalten.
10.6 TeraWert kann die Preise zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern und kündigt das mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zu dem Tag kündigen, an dem der neue Preis gelten soll. Darauf weist TeraWert in der Ankündigung hin.
10.7 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertrag stammen und der Forderung von TeraWert gegenüberstehen.
11.1 Der Vertrag über die kostenlose Stufe läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit per E-Mail kündigen. TeraWert kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
11.2 Ein bezahltes Abo läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird.
11.3 Der Kunde kann ein bezahltes Abo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bei Buchung im Werkzeug geht das im Kundenportal von Stripe oder per E-Mail, bei einem Abo auf Rechnung per E-Mail.
11.4 TeraWert kann ein bezahltes Abo zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, bei monatlicher Abrechnung mit einer Frist von einem Monat, bei jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten.
11.5 Der Kunde kann die Stufe wechseln. Wann der Wechsel wirkt und was er kostet, zeigt die Buchung an, bevor der Kunde sie abschließt.
11.6 Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TeraWert liegt vor allem vor, wenn der Kunde trotz Sperre länger als 30 Tage nicht zahlt oder trotz Abmahnung schwer oder wiederholt gegen die Abschnitte 7 und 8 verstößt.
11.7 Jede Kündigung braucht die Textform. Eine E-Mail genügt.
11.8 Mit dem Ende eines bezahlten Abos enden die Funktionen der bezahlten Stufe. Die Daten des Kunden bleiben danach noch 90 Tage erhalten, und der Kunde kann sie in dieser Zeit exportieren. Danach löscht TeraWert die Daten des Kunden samt seiner Konten. Bucht der Kunde vorher neu, bleibt alles erhalten.
12.1 Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seinen Daten zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen. Dafür genügt eine E-Mail, in der er sagt, was davon er will, und beim Wechsel zu einem anderen Anbieter, zu welchem. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate. Nennt der Kunde einen früheren Tag, richtet sich TeraWert danach, soweit das möglich ist. Der Export nach 12.3 steht dem Kunden schon vorher jederzeit offen.
12.2 Nach der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit erbringt TeraWert die Leistung weiter, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte in angemessenem Umfang beim Wechsel, nennt bekannte Risiken für den laufenden Betrieb und hält die Sicherheit der Daten aufrecht, auch bei der Übertragung. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um eine Zeit verlängern, die er für angemessen hält. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt TeraWert das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit, begründet es und nennt einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
12.3 Exportierbar sind alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer im Werkzeug eingegeben oder erzeugt haben:
Der Verwalter ruft den Export im Account ab, höchstens einmal je Stunde. Er erhält eine ZIP-Datei mit einer CSV-Datei je Tabelle (UTF-8, Komma als Trennzeichen, Spaltennamen in der ersten Zeile) und den Dokumenten im ursprünglichen Format. Stammdaten und Rechnungen stehen im Account zum Ansehen und Herunterladen bereit.
12.4 Nicht exportiert werden die Daten des Werkzeugs aus öffentlichen Quellen samt ihrer Aufbereitung, die Rechenverfahren und Modelle des Werkzeugs und die Protokolle zu Betrieb und Sicherheit.
12.5 Nach dem Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten noch 90 Tage abrufen. Danach löscht TeraWert alle exportierbaren Daten vollständig. In Sicherungskopien sind sie nach weiteren 30 Tagen überschrieben. Verlangt der Kunde die Löschung früher, löscht TeraWert früher.
12.6 Der Vertrag endet, sobald der Wechsel gelungen ist, und bei einer bloßen Löschung mit dem Ablauf der Ankündigungsfrist. TeraWert bestätigt dem Kunden das Ende.
12.7 Für den Wechsel und den Export verlangt TeraWert kein Entgelt. Ein Entgelt, das der Kunde für den laufenden Abrechnungszeitraum schon gezahlt hat, wird bei einem Wechsel nicht erstattet.
12.8 Der Server des Werkzeugs steht in Frankfurt am Main und unterliegt deutschem Recht und dem Recht der Europäischen Union. Die Daten der Kunden liegen nur dort. Die Übertragung ist verschlüsselt, und den Server verwaltet nur TeraWert. Verlangt eine Behörde eines Staates außerhalb der Europäischen Union Daten eines Kunden, prüft TeraWert das Verlangen und gibt Daten nur heraus, wenn das Recht der Europäischen Union oder deutsches Recht dazu verpflichtet. TeraWert unterrichtet den Kunden darüber, soweit das erlaubt ist. Diese Angaben hält TeraWert auf dieser Seite aktuell.
13.1 Wie TeraWert Daten der Nutzer verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
13.2 Speichert der Kunde im Werkzeug personenbezogene Daten Dritter, etwa von Eigentümern, ist er dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. TeraWert verarbeitet diese Daten in seinem Auftrag. Dafür gilt die Anlage.
13.3 TeraWert behandelt die Inhalte des Kunden vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags. Andere Kunden sehen sie nicht, auch nicht, welche Umspannwerke der Kunde untersucht hat. TeraWert greift auf Inhalte des Kunden nur zu, soweit es für den Betrieb, die Suche nach Fehlern oder eine vom Kunden erbetene Hilfe nötig ist.
14.1 TeraWert darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde nach 10.5 nicht zahlt, wenn er erheblich gegen die Abschnitte 7 und 8 verstößt, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb besteht, etwa durch fremden Zugriff auf Zugangsdaten, oder wenn ein Gesetz oder eine Behörde es verlangt.
14.2 TeraWert wählt das mildeste Mittel und mahnt vorher mit einer angemessenen Frist ab, außer bei Gefahr im Verzug.
14.3 TeraWert teilt dem Verwalter die Sperre spätestens mit ihrem Beginn per E-Mail mit und begründet sie wie in 8.5. Die Sperre endet, sobald ihr Grund entfällt.
14.4 Ist der Zugang ganz gesperrt, stellt TeraWert dem Kunden seine Daten auf Anfrage als Export bereit, soweit kein Gesetz entgegensteht.
15.1 TeraWert hält das Werkzeug in dem Zustand, der zur gebuchten Stufe gehört. Der Kunde meldet Mängel per E-Mail, beschreibt sie und nennt die Nummer für die Fehlersuche, wenn das Werkzeug eine anzeigt. TeraWert behebt Mängel in angemessener Zeit. Eine Umgehung genügt vorläufig, wenn sie dem Kunden zuzumuten ist.
15.2 Kein Mangel des Werkzeugs sind Fehler und Lücken in den Angaben der Quellen nach Abschnitt 5 und Ausfälle innerhalb der Grenzen von Abschnitt 6.
15.3 Die Haftung ohne Verschulden für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen.
15.4 Der Kunde darf das Entgelt wegen eines Mangels nicht von sich aus kürzen. Sein Recht, zu viel Gezahltes zurückzufordern, bleibt bestehen.
15.5 Für die kostenlose Stufe und den Testzugang haftet TeraWert für Mängel nur, wenn TeraWert sie arglistig verschwiegen hat.
15.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht in den Fällen von 16.1.
16.1 TeraWert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TeraWert nur, wenn eine wesentliche Pflicht verletzt ist. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch ist.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung von TeraWert bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Gehen Daten durch leichte Fahrlässigkeit verloren, haftet TeraWert höchstens für den Aufwand, der nötig gewesen wäre, um sie aus einer Sicherung nach 7.4 wiederherzustellen.
16.5 Für die kostenlose Stufe und den Testzugang haftet TeraWert nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den übrigen Fällen von 16.1.
16.6 Diese Regeln gelten auch für Personen, deren sich TeraWert zur Erfüllung des Vertrags bedient.
17.1 TeraWert entwickelt das Werkzeug weiter und darf Funktionen ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist, etwa wegen der Rechtslage, der Sicherheit, des technischen Fortschritts oder weil eine Quelle ihre Daten oder ihre Lizenz ändert. Schränkt eine Änderung eine bezahlte Stufe wesentlich ein, kündigt TeraWert sie mindestens 6 Wochen vorher an. Der Kunde kann dann zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung gilt, und erhält das Entgelt für die Zeit danach zurück.
17.2 TeraWert kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung die Hauptleistungen und das Verhältnis von Leistung und Entgelt nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. TeraWert teilt die Änderung dem Verwalter mindestens 6 Wochen vor ihrem Beginn in Textform mit und hebt hervor, was sich ändert. Widerspricht der Kunde nicht bis zu ihrem Beginn, gilt die Änderung als angenommen. Darauf weist TeraWert in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und TeraWert kann ihn ordentlich kündigen.
17.3 Andere Änderungen brauchen die Zustimmung des Kunden.
18.1 Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort, der im Impressum als Anschrift von TeraWert steht, soweit das Gesetz eine solche Vereinbarung zulässt.
18.3 TeraWert darf den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb des Werkzeugs übernimmt, und teilt das dem Kunden mindestens 6 Wochen vorher mit. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Tag der Übertragung kündigen.
18.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt das Gesetz.
18.5 TeraWert schließt Verträge nur mit Unternehmen. TeraWert ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Anlage gilt, wenn der Kunde im Werkzeug personenbezogene Daten Dritter speichert. Sie ist der Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und TeraWert als Auftragsverarbeiter. In Fragen des Datenschutzes geht sie den Bedingungen oben vor.
TeraWert speichert die Daten, die der Kunde eingibt, und stellt sie seinen Nutzern im Werkzeug bereit. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Vertrag und endet mit der Löschung nach A10.
Zweck ist, dass der Kunde seine Projekte und Flächen verwalten kann. TeraWert speichert, sichert und zeigt die Daten an und gibt sie dem Kunden als Export heraus. Eine andere Verarbeitung findet nicht statt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen.
TeraWert verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und aus dem, was der Kunde und seine Nutzer im Werkzeug tun. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform. Hält TeraWert eine Weisung für rechtswidrig, sagt TeraWert das dem Kunden sofort und darf sie aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert. Muss TeraWert wegen eines Gesetzes der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats Daten anders verarbeiten, teilt TeraWert das dem Kunden vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten verarbeiten darf, dass er die Betroffenen informiert und dass er ihre Rechte wahrt. Er speichert nur Daten, die er für seine Projekte braucht.
Der Kunde stimmt zu, dass TeraWert weitere Auftragsverarbeiter einsetzt. Zurzeit ist das einer:
TeraWert verpflichtet jeden weiteren Auftragsverarbeiter auf denselben Schutz wie in dieser Anlage und haftet für ihn wie für sich selbst. Will TeraWert einen hinzunehmen oder ersetzen, teilt TeraWert das dem Verwalter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen. Einigen sich beide nicht, kann der Kunde den Vertrag zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung gilt.
Die Daten liegen in Deutschland. Hostinger setzt nach eigenen Angaben Unterauftragnehmer ein, von denen einige außerhalb der Europäischen Union sitzen. Dafür hat Hostinger die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission vereinbart. Darüber hinaus übermittelt TeraWert die Daten nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union.
TeraWert gibt dem Kunden auf Anfrage alle Auskünfte, die er braucht, um die Einhaltung dieser Anlage nachzuweisen. Der Kunde kann die Einhaltung selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer kontrollieren. Er kündigt das mit angemessener Frist an und stört den Betrieb dabei nicht mehr als nötig. Weil der Server bei Hostinger steht, geschieht die Kontrolle in der Regel anhand von Unterlagen, Auskünften und den Nachweisen von Hostinger.
Der Kunde kann seine Daten während des Vertrags und bis 90 Tage nach dessen Ende exportieren. Danach löscht TeraWert sie. In Sicherungskopien sind sie nach weiteren 30 Tagen überschrieben. Verlangt der Kunde die Löschung früher, löscht TeraWert früher. Gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung bleiben unberührt.
Gegenüber Betroffenen haften beide Seiten nach Art. 82 DSGVO. Zwischen Kunde und TeraWert gilt Abschnitt 16.